Für einen Rechtsstaat ohne Rechte–Pressemitteilung der GRÜNEN JUGEND Leipzig zu Verfassungsfeind*innen in der Justiz
In den letzten Jahren wurden immer wieder „Einzelfälle“ von Rechtsextremist*innen in Bundeswehr und der Polizei öffentlich breit diskutiert, stets ohne weitgehende Konsequenzen. Aber auch in der Justiz hält der Rechtsextremismus -deutlich weniger beachtet -Einzug. Neben den Fällen von Brian E. und Matthias B. in der Jurist*innenausbildung droht mit der Rückkehr des Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ins Richteramt ein weiterer Verfassungsfeind den öffentlichen Dienst zu infiltrieren. Joma Langhans von der GRÜNEN JUGEND Leipzig findet: „Die sogenannten „Einzelfälle“ von Rechtsextremismus in der Justiz lassen eher ein strukturelles Problem erkennen, doch das erfährt kaum Öffentlichkeit, geschweige denn echte Konsequenzen.“ Die GRÜNE JUGEND Leipzig möchte daher auf die aktuellsten Fälle aufmerksam machen.
Brian E. ist ein dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnender Jurastudent, was schon an seinem Hakenkreuz-Tattoo auf der Brust klar zu erkennen ist. Außerdem wurde er für seine Beteiligung am Angriff eines rechten Mobs auf das linke Szeneviertel Connewitz rechtskräftig zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Trotz seines offensichtlich verfassungsfeindlichen Verhaltens war es E. möglich, sein Referendariat am Landgericht Chemnitz durchzuführen. Infolgedessen novellierte das sächsische Justizministerium zwar das Juristenausbildungsgesetz, um zu verhindern, dass Personen, die durch Straftaten die Verfassung bekämpfen, Teil des Justizsystems werden. Doch wie ein weiterer Fall zeigt, zog dies nicht den gewünscht Effekt nach sich.
Matthias B. ist ein bayrischer Rechtsextremer, der in den letzten Jahren für verschiedenste, teils verbotene, verfassungsfeindliche Organisationen tätig war. So kandidierte er für die NPD und ist Gründungsmitglied der vom Verfassungsschutz beobachten Partei „Der III. Weg“. Außerdem möchte Matthias B. Jurist werden. Dies wurde ihm jedoch in Bayern und Thüringen gerichtlich verwehrt. „Die Gerichte erkannten zurecht, dass jemand, der in solch einer Art und Weise die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, als ihr Vertreter nicht geeignet ist und dem Rechtsstaat mehr schadet als dient.“ findet auch Leon Kühn, Mitglied der GRÜNEN JUGEND Leipzig. Als letzte Möglichkeit versuchte es Matthias B. in Sachsen. Trotz der Bemühungen, Verfassungsfeinde über das neue Juristenausbildungsgesetz aus der Justiz fernzuhalten, entschied das Landesverfassungsgericht zu Gunsten von Matthias B. Das Gericht, bei welchem er sich als Rechtsreferendar bewarb, ist verpflichtet ihn auszubilden, eben weil er mit seiner Tätigkeit für die genannten Parteien und Organisationen die Verfassung zwar aktiv, aber nicht strafrechtlich relevant bekämpft, wie es das Juristenausbildungsgesetz verlangt. Momentan absolviert er also sein Referendariat am Landgericht Chemnitz.
Das aktuellste Beispiel ist Jens Maier, der bis zu seiner Wahl zum Bundestagsabgeordneten für die AfD Richter in Sachsen war. In dieser Position fiel er unter anderem durch ein beinahe rechtsmissbräuchlich zustande gekommenes Urteil zugunsten der NPD auf, welches berechtigte, wissenschaftlich fundierte Kritik an ihr im Keim erstickte. In seiner Zeit als Richter und von 2017 bis 2021 als Bundestagsabgeordneter tätigte Maier diverse politische Aussagen, die von Rassismus über Sympathisierung mit dem Rechtsterroristen Breivik bis zu Holocaustrelativierung reichten. Diese legten klar seine rechtsextreme Orientierung offen und gingen so weit, dass sogar die AfD ein Parteiausschlussverfahren einleitete -ohne Ergebnis. Jetzt plant er seine Rückkehr ins Richteramt und hat auch einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in das frühere oder ein gleichwertiges Dienstverhältnis.
Joma Langhans und Leon Kühnsind sich einig: „Mit Maier droht ein weiterer Verfassungsfeind erneut eine wichtige Rolle in der sächsischen Justiz einzunehmen und Sachsen scheint wider der Absicht des Juristenausbildungsgesetzes zum Auffangbecken für rechtsextreme angehende Jurist*innen zu werden. Die Gefahr der Zersetzung des Rechtsstaats von innen wächst!“ Wir fordern das Justizministerium auf, im Fall Maier Verantwortung zu übernehmen und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um Maiers Rückkehr in den Staatsdienst zu verhindern. Nach der Einschätzung von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano und der Neuen Richtervereinigung (NRV) fällt darunter auch ein Disziplinarverfahren, eingeleitetdurch das Justizministerium als subsidiär zuständige Behörde.
Rechtsextreme im Staatsdienst sind kein Einzelfall! Für einen Rechtsstaat ohne Rechte!
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